Gartenverein "Volkshain e.V". Plauen
Gartenverein "Volkshain e.V". Plauen

 Änderung der Rahmenkleingartenordnung, Punkt 2.3 vom 15. November 2019 2.3 Pflanzen im Kleingarten

 

Einige Pflanzenarten dürfen aus unterschiedlichen Gründen nicht im Kleingarten kultiviert werden (Wuchsstärke, Krankheitsübertragung, Invasivität). Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten. Auflaufender Wildwuchs dieser Pflanzenarten ist sofort zu entfernen (Anlage 2). Bäume und Sträucher (außer Kulturobstgehölze von Kern- & Steinobst) dürfen im Kleingarten eine Wuchshöhe von 2,50 m nicht überschreiten . Beim Anpflanzen von Obstgehölzen, Beerensträuchern und Ziersträuchern sind minimale Pflanz- und Grenzabstände einzuhalten. Diese sind vom Stammmittelpunkt aus zu messen. Die Ordnungen der Verbände und Vereine können größere Abstände festlegen (Anlage 3). Bei der Pflanzung und Pflege von Formschnitthecken ist ebenfalls auf die Einhaltung der Grenzabstän de, die richtige Pflanzenauswahl (Anlage 4) sowie auf die vorgeschriebene maximale Höhe zu achten.

Schlaglöcher

Betrifft Zustand Zufahrt Chamissostrasse

 

Nachfolgende Anfrage an die Stadt:

 

Ort In der Zufahrt zu den Gartenanlagen Nussberg und Volkshain befinden sich zahlreiche Schlaglöcher man kann kaum noch durchfahren.
Antwort der Stadtverwaltung:
Die Schadensbeseitigung erfolgt mit dem Bau der Beleuchtung für den Radweg zum Sportforum Vogtland. Der Bauauftrag ist vergeben und wird 2024 durchgeführt.
Kalender
Atom Uhr

<< Neues Textfeld >>

Druckversion | Sitemap
© Bernd Geilsdorf