2026
Wichtige Informationen zur Inbetriebnahme der
Sommerwasserleitung
Die diesjährige Inbetriebnahme der Wasserleitung findet Samstag, den 25.04.2026
zwischen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Die Wasserzähler sind vorab zu installieren und werden von den Verplombern geprüft und verplombt. Bitte bei Einbau neuer Wasserzähler die Alten zur Kontrolle
bereithalten.
Verplombung der Gärten Tulpenweg Nr. 1 - 30, Veilchenweg Nr. 31 - 38
Gartenfreund Karl Heinz Hänsch, Tulpenweg 12
Verplombung der Gärten Rosenweg Nr. 40 - 88
Gartenfreund Mike Schmidt, Rosenweg 81
Verplombung der Gärten Nelkenweg und Narzissenweg Nr. 94 - 128
Gartenfreund Matthias Krüger,
Nelkenweg 99
Verplombung der Gärten Dahlienweg Nr. 129 – 136
Gartenfreund Thomas Popp
Den Verplombern ist der Zugang zu den Zählern zu gewähren!
Wer an diesen Tag verhindert sein sollte, wende sich bitte rechtzeitig an den jeweiligen Verplomber. Notfalls den Gartenschlüssel beim Nachbarn
hinterlassen.
Bei unentschuldigten Fehlen werden wir eine Gebühr von 10,00 € bei der nächsten Abrechnung
berechnen.
Bei Missachtung wird der Wasseranschluss verschlossen und versiegelt.
Der Vorstand
Mike Schmidt Gottschaldstraße 17, 08523 Plauen
Achtung Änderung!!!!
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Vorstand
des KGV Volkshain e.V lädt alle Vereinsmitglieder recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am
09.Mai 2026 um 10.00 Uhr im Vereinsheim
ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes über das Gartenjahr
2025
- Baubericht
- Bericht der Gartenfachberaterin
- Kassenbericht
- Revisionsbericht
- Beschlussfassung:
Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters für das Jahr 2025
- Anfragen und Diskussion
Die erneut sehr hohen Stromverluste
in der kompletten Anlage sind bedenklich und müssen auf den Prüfstand geraten. Aus diesem Grund werden die Stromzähler beim Wasseraufdrehen nochmals kontrolliert und abgelesen.
Es ist bitte den Ablesern bzw.
Vorstand persönlichen Zugang zu gewähren, Fotos werden nicht akzeptiert. Sollten Sie aus wichtigen Gründen nicht selbst anwesend sein können, müssen sie sicher stellen, dass der Zutritt zu den
Stromzählern gewährleistet wird.
Sollte die Ablesung nicht erfolgen
können, wird in den betreffenden Gärten vorerst der Strom abgestellt.
Der Vorstand