Gartenverein "Volkshain e.V". Plauen
Gartenverein "Volkshain e.V". Plauen

Merkblatt für neue Pächter im Gartenverein  "Volkshain.e.V."

 

Ergänzend zu den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, der Rahmenkleingartenordnung und der Satzung des Vereines gelten z.Z. folgende Regelungen :

 

1. Eine verbindliche Nutzung des Kleingartens erfolgt erst nach Abschluss eines gültigen  Nutzungsvertrages, und der Aufnahme als Mitglied in den Gartenverein "Volkshain e.V."

Dazu ist eine Aufnahmegebühr von 25,- € zu entrichten.

 

2. Es gelten folgende Ruhezeiten:

   Wochentags:            12.00-14.00 Uhr

   Sonn-u. Feiertag:     Ganztägig

 

3. Jegliches Verbrennen ist ganzjährig verboten.

 

4. Die öffentlichen Wege sind entlang der Außengrenzen des Gartens bis zur Mitte von Bewuchs  u.s.w. zu befreien

 

5. Je Garten sind jährlich zur Erhaltung und Pflege der Anlage 8 Arbeitsstunden zu leisten.

  Bei Nichtleistung oder nur teilweiser Leistung ist ein Betrag von 30,- €/ Stunde zu zahlen.

 

6. Es wird eine einmalige Vorschusszahlung für Wasser, Strom, Pacht und Umlage erhoben.

   

7. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

Dies gilt nicht für Kinder.

 

8. Eine vorgesehene Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.

 Bis zu einer Neuvergabe durch den Vorstand gelten für den bisherigen Pächter alle Rechte und  Pflichten.

 

Dieses Merkblatt ist Bestandteil des Nutzungsvertrages.

 

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© Bernd Geilsdorf