Ablauf bei Verkauf / Übergabe eines Gartens an einen Bewerber
1. Allgemeines
- Bebauung mit Inventar, Bepflanzung, Umzäunung ist Eigentum des Pächters.
- Grund und Boden liegt in Verfügung des Verpächters,
„Gartenverein Volkshain"
2. Ablauf bei Gartenaufgabe / Übergabe / Verkauf
- Schriftliche Info an Vorstand über beabsichtigte Gartenaufgabe.
- Suchen eines neuen Pächters durch den bisherigen Pächter.
- Auch Vorstand kann neuen Pächter vorschlagen b.z.w. auswählen.
- Treffen einer Preisvereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Pächter.
- Es kann auch eine Kostenschätzung durch einen bestellten Gutachter des Kreisverbandes erfolgen.
- In ganz begrenzten Sonderfällen geht der Garten kostenneutral an den Verein
Regelungen bei Übernahme eines Gartens
Unabhängig von persönlichen Vereinbarungen zwischen dem bisherigen und dem ev. neuen Pächter wird ein Gartenwechsel erst wirksam wenn:
1. Die Mitgliedschaft im Gartenverein durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag mit Zustimmung des Vorstandes erfolgt.
2. Die Aufnahmegebühr entrichtet ist.
3. Der Nutzungsvertrag vom Vorstand und dem neuen Pächter unterschrieben ist.
- Solange kein neuer Nutzungsvertrag wie vorstehend abgeschlossen ist, bleibt die volle Verantwortung für den Garten umfänglich beim bisherigen Pächter.