Beschluss zur Mittagsruhe
Lt.einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.10.2006 wurden folgende Ruhezeiten festgelegt:
Wochentags: 12. 00 bis 14.00 Uhr
Sonn- u. Feiertags: Ganztägig
In diesen Zeiten ist jeglicher Lärm nicht gestattet.
Dies betrifft zum Beispiel auch besonders Lärm aus Bautätigkeit, sowie Rasenmäharbeiten.
Auszug aus der Polizeiverordnung der Stadt Plauen vom 10.08.2020
§ 16 Haus- und Gartenarbeiten
Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. Dies sind insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Garten- oder Bodenbearbeitungsgeräten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen und das Holzspalten.
(Dazu gehört auch das Rasenmähen)
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) und des Bundeskleingartengesetzes bleiben unberührt.